Die Bedag nimmt ihre Fürsorgepflicht wahr und schützt Mitarbeitende vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz. Als Arbeitgeberin ist die Bedag verpflichtet, die Persönlichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu achten und zu schützen. Dies schliesst auch den Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz mit ein. Unter Mitwirkung der Personalvertretung wurden die Pflichten der Arbeitgeberin und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Rechte der betroffenen Personen geregelt und die Zuständigkeiten und Verfahren bei möglichen Verstössen festgelegt.