Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Die Bedag bekennt sich ausdrücklich zum Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit». Sie hat als eines der ersten Unternehmen in der Schweiz die Lohngleichheit unternehmensweit durch externe Stellen untersuchen lassen. Die jährliche Überprüfung mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analysetool Logib ist fester Bestandteil der Lohnpolitik. Die Überprüfung der Lohngleichheit nach Gleichstellungsgesetz (GlG) wurde 2021 durchgeführt, und es wurde bestätigt, dass keine Lohndiskriminierungen vorliegen. Die Pflicht zur Durchführung weiterer Lohngleichheitsanalysen nach GlG entfällt für die Bedag (Art. 13b GlG). Die Löhne richten sich bei der Bedag rein nach der Funktion und der Leistung. Weder persönliche Eigenschaften noch das Geschlecht spielen dabei eine Rolle. Die Bedag ist zudem Mitglied der Initiative «Engagement Lohngleichheit» und hat als einer der ersten 34 staatsnahen Betriebe die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» unterzeichnet, die unter dem Patronat von alt Bundesrat Alain Berset ins Leben gerufen wurde.

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