Die Bedag lässt sich regelmässig durch eine von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) berechtigte Stelle überprüfen und setzt Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit der Swico-Branchenlösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» (EKAS Nr. 38) um. Damit erfüllt sie die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen zum Beizug von Fachpersonen der Arbeitssicherheit, wie sie in der EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) beschrieben sind.